Für viele Anbieter, z. B. ambulante und mobile Pflegedienste oder Heimpflegeanbieter, ist eine gültige Präqualifizierung (PQ) nach § 126 SGB V unerlässlich, um Pflegehilfsmittel rechtskonform anbieten und abrechnen zu können. Pflegehilfsmittel sind seit dem 1. Januar 2017 präqualifizierungspflichtig. Dazu zählen auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die in Pflegeboxen gebündelt angeboten werden.
Welche Versorgungsbereiche sind für Pflegehilfsmittel relevant? #
- 15A – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- 19B – Einmalartikel / Hygienehilfsmittel
Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Pflegehilfsmittelverträgen? #
Es gelten die Bestimmungen des GKV-Spitzenverbandes zu Pflegehilfsmittelverträgen.
