Ein neuer Versorgungsbereich kann innerhalb der fünfjährigen Laufzeit Ihrer Präqualifizierung jederzeit über einen kostenpflichtigen Änderungsantrag ergänzt werden. Die Gültigkeitsdauer Ihrer bestehenden Präqualifizierung bleibt durch die Erweiterung des Versorgungsbereichs unverändert.
Durch die Ergänzung weiterer Versorgungsbereiche können Sie zusätzliche Hilfsmittelversorgungen gegenüber den Krankenkassen nachweisen.
Bitte beachten Sie, dass sich die erforderlichen Nachweise nach dem jeweils neu beantragten Versorgungsbereich richten. Je nach Produktgruppe können beispielsweise zusätzliche Unterlagen zu räumlichen Voraussetzungen, personeller Qualifikation oder sachlicher Ausstattung erforderlich sein.
Melden Sie sich dazu in im Kundenportal an und wählen Sie die Antragsart „Änderungsantrag“ aus. Dort können Sie den gewünschten Versorgungsbereich hinzufügen und die für diesen Bereich erforderlichen Nachweise digital einreichen..
