Vorbereitung & Wissenswertes #
Dieser Leitfaden richtet sich an Friseure und Salons, die Haarersatz (Zweithaar) zu Lasten gesetzlicher Krankenkassen anbieten möchten. Er erklärt praxisnah den Prozess der Präqualifizierung bei der akkreditierten AfP Agentur für Präqualifizierung und enthält eine Checkliste aller Anforderungen speziell für Friseurbetriebe und Salons. Nur akkreditierte Präqualifizierungsstellen dürfen ihre Eignung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln bestätigen. Rechtsgrundlage ist § 126 SGB V sowie die Empfehlungen laut Kriterienkatalog des GKV‑Spitzenverbands. Die Verfahren werden von Präqualifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17065 durchgeführt.
Wichtige Fakten für Friseure, Salons & Zweithaar-Spezialisten #
- Die Gültigkeit des Zertifikats beträgt maximal 5 Jahre. Innerhalb dieser Laufzeit finden zwei Überwachungen nach ca. 20 und 40 Monaten statt.
- Nach der positiven Zertifikatsbestätigung übermittelt die AfP ihre PQ‑Daten elektronisch an den GKV‑Spitzenverband, der sie den Krankenkassen bereitstellt.
- Die aktuelle Dokumente der AfP wie AGB, Zertifizierungsvereinbarung, Zertifizierungsprogramm & Entgelttabelle sind öffentlich abrufbar. Prüfen Sie stets die aktuelle Fassung.
- Die beiden Versorgungsbereiche für Zweithaar bedingen eine handwerkliche Ausbildung als Friseur sowie bei VB 34B den Meisterbrief.
Schritt 1 – Versorgungsbereich und Nachweise vorbereiten #
Sie legen fest, welche Versorgungsbereiche für Haarersatz Sie anbieten möchten und sammeln die erforderlichen Nachweise.
Versorgungsbereiche & besondere Kriterien #
- VB 34A10R – Haarersatz (konfektioniert): Reparaturservice; abgegrenzter Beratungsbereich mit Sitz; höhenverstellbarer Friseurstuhl; friseurübliches Handwerkzeug; Kopfhalter; Postichköpfe 50–60 cm; zwei Spiegel; Lockenstab(e) für Echt‑/Synthetikhaar; Dampfgerät (Trockenhaube nicht erforderlich).
- VB 34B18R – Haarersatz (konfektioniert & individuell gefertigt): Alle Voraussetzungen wie oben plus Materialkarten/Musterringe (Farbe, Dichte, Wellung), Abdruckmaterial, Haarwaschbecken. Voraussetzung VB 34B ist der Meisterbrief des fachlichen Leiters.
Fachliche Leitung & Qualifikation
Wird je Versorgungsbereich zugeordnet. Nachweise:
- Bestätigung zur Erreichbarkeit während der üblichen Betriebszeiten
- Gesellenbrief, staatlich anerkannte Berufsbezeichnung
- Meisterbrief/Handwerksrolle nur bei VB 34B
Schritt 2 – Registrierung im AfP Kundenportal #
- Neukunden registrieren sich online, Bestandskunden loggen sich ein.
- Offline‑Anträge sind möglich, die nachträgliche Digitalisierung ist entgeltpflichtig.
Schritt 3 – Antrag Präqualifizierung ausfüllen (PQ) #
- Ihre Daten: Die Pflichtangaben eingeben und die Eigenerklärungen bestätigen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Nach Prüfung der Pflichtangaben informiert die AfP über die Antragsannahme.
- Vertragliches & Zahlung: Die AGB/Zertifizierungsvereinbarung gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Die AfP bietet SEPA‑Basis‑Lastschrift an.
- Datenschutz: Sie stimmen der Datenerfassung/‑verarbeitung und ‑weiterleitung zu Zwecken der Präqualifizierung zu. Alle Informationen stehen in der AfP Datenschutzerklärung.
Schritt 4 – Nachweise hochladen #
A) Allgemeine Nachweise #
- Berufsrechtliche Voraussetzungen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle/IHK/Vereinsregister)
- Betriebshaftpflicht: Folgendes muss erkennbar sein. Personen‑, Sach‑, Vermögensschäden und Risikoort. Die Bestätigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
- DSGVO: Zustimmung im Antrag ankreuzen
B) Räumliche Voraussetzungen #
- Miet‑/Pachtvertrag oder Grundbuchauszug (Kopien)
- Beschriftete Grundrissskizze/Raumskizze: alle Fotodokumente müssen darin erkennbar sein.
- Verkaufs‑ & Empfangsbereich: Fotonachweise
- Beratungsraum (akustisch/optisch abgegrenzt) mit Sitzmöglichkeit: Der Raum muss durchgehend Blickdicht sein. Dies muss durch Nachweise aller Türen/Fenster/Glasflächen nachgewiesen werden.
- Sitzgelegenheit: Es muss eine stabile Sitzmöglichkeit nachgewiesen werden. Es darf kein Schwing‑/Camping‑/Klappstuhl sein. Fotonachweis
- Lager/Transport gemäß Herstellervorgaben:
- Räumliche Umgebung & ausreichende Fläche durch Fotos nachweisen.
- Schriftliche Selbstverpflichtung/Eigenerklärung mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Umgebungsbedingungen (staubfrei, lichtgeschützt, trocken) ausfüllen.
C) Sachliche Voraussetzungen – Zweithaar‑Ausstattung #
Grundausstattung (gilt für Versorgungsbereich 34A und 34B):
- Höhenverstellbarer Friseurstuhl
- Boden‑/Tischständer für Postichköpfe (höhenverstellbar)
- Postichköpfe in vier Größen (48–60 cm; extrem klein, klein, mittel, groß)
- Zwei geeignete Spiegel
- Lockenstab & Glätteisen – jeweils mit Temperaturanzeige (für Echt‑/Synthetikhaar)
- Dampfgerät
- Nachweisführung: Fotos + Inventarliste (Typbezeichnung, Seriennummer; falls nicht vorhanden muss eine interne eindeutige ID vergeben werden und gekennzeichnet sein)
Zusätzlich für individuelle Fertigung (gilt für VB 34B):
- Materialkarten/Musterringe (Farbe, Dichte, Wellung)
- Abdruckmaterial
- Haarwaschbecken
Schritt 5 – Prüfung Ihres Verfahrens #
Die AfP prüft Ihren Antrag sowie die Nachweise auf Vollständigkeit & Konformität entsprechend den GKV‑Empfehlungen/-Kriterien. Bei Nachforderungen erhalten Sie eine Liste fehlender Nachweise mit Fristsetzung.
Schritt 6 – Zertifizierungsentscheidung & Übermittlung an den GKV-Spitzenverband #
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, stellt die AfP Ihr Zertifikat aus und übermittelt es per E‑Mail an Sie. Anschließend werden Ihre PQ‑Daten an den GKV‑Spitzenverband übermittelt. Die Krankenkassen erhalten diese über die zentrale Datenannahme‑ und Weiterleitungsstelle (DAW).
Schritt 7 – Überwachung (Audit) während der Laufzeit #
Es folgen zwei Überwachungen nach ca. 20 und 40 Monaten.
Wichtig: Sie müssen keinen Antrag stellen, die AfP informiert Sie rechtzeitig per E‑Mail und fordert ausgewählte Nachweise die auf Konformität geprüft werden an.
Schritt 8 – Re‑Präqualifizierung (RE‑PQ) #
Spätestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Präqualifizierung können Sie die Re‑Präqualifizierung beantragen. Dabei müssen Sie alle Nachweise erneut vollumfänglich nach aktuellen GKV‑Anforderungen vorlegen. Das neue Zertifikat gilt wieder bis zu 5 Jahre.
Schritt 9 – Änderungen melden #
Melden Sie maßgebliche Änderungen (z. B. neue Betriebsstätte, Wechsel der fachlichen Leitung, Änderungen der Räume/Ausstattung oder des Versorgungsumfangs) unverzüglich per Änderungsantrag, damit Zertifikat und GKV‑Eintrag aktuell bleiben.
Wichtig: Sollten Sie keinen Änderungsantrag einreichen, könnten die Krankenkassen die Zahlung verweigern.
Häufige Stolpersteine und wie Sie sie vermeiden #
- Fotos ohne Grundriss‑Bezug. Sie sollten erkennbar machen, wo sich der Fotonachweis (Raum, Stuhl etc.) auf der Skizze befindet.
- Veraltete Versicherungsbestätigung, diese darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Ungeeignete Sitzmöbel im Beratungsraum (Schwing‑/Camping‑/Klappstuhl) ersetzen durch geeignete Sitzgelegenheiten.
Nützliche Links & Quellen #
- AOK – Präqualifizierung & Eignungsanforderungen (inkl. Kriterienkatalog‑Fortschreibungen).
- Datenschutzerklärung (Verarbeitung personenbezogener Daten im PQ‑Verfahren).
