Die fachliche Leitung trägt die Verantwortung dafür, dass alle Abläufe im Betrieb korrekt, sicher und nach geltenden Vorschriften durchgeführt werden. Sie muss sicherstellen, dass Mitarbeiter fachlich angeleitet und überwacht werden. Dies erfordert fachliche, aber nicht zwingend disziplinarische Weisungsbefugnisse.
Zwar ist eine kontinuierliche Erreichbarkeit während der üblichen Betriebszeiten notwendig, jedoch keine ständige persönliche Anwesenheit – außer wenn andere rechtliche Bestimmungen, z. B. aus dem Handwerksrecht, dies verlangen. So bleibt die Betriebsführung flexibel, ohne die gesetzlichen Anforderungen zu verletzen.
Weiterführende Informationen zum Präqualifizierungsablauf finden Sie hier.
