Der Wechsel der fachlichen Leitung bzw. der für die Leistungserbringung verantwortlichen Person ist eine maßgebliche Änderung, die unverzüglich mit einem Änderungsantrag von Ihnen angezeigt werden muss. Den Änderungsantrag können Sie direkt über das Kundenportal einreichen.
Welche Nachweise einzureichen sind, hängt von der beruflichen Qualifikation der neuen fachlichen Leitung ab. In der Regel müssen Sie belegen, dass die neue fachliche Leitung über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und die fachliche Verantwortung übernommen hat.
Typische Nachweise sind:
- Berufsabschlüsse
- Meisterbriefe
- Urkunden
- Fortbildungsnachweise
Zusätzlich kann ein Nachweis erforderlich sein, aus dem die Funktion und Tätigkeit der neuen fachlichen Leitung im Unternehmen hervorgeht.
