Ja. Leistungserbringer sind verpflichtet, der Zertifizierungsstelle alle Änderungen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen haben können. Diese Mitteilungspflicht ergibt sich aus der DIN EN ISO/IEC 17065:2013 (Abschnitt 4.1.2).
Als maßgebliche Änderungen gelten Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erteilung einer Bestätigung vorgelegen haben. Hierzu zählen beispielsweise:
- Änderungen der Rechtsform,
- Umfirmierungen,
- Wechsel eines fachlichen Leitung,
- Standortwechsel,
- maßgebliche räumliche Änderungen,
- Auflösung eines Unternehmens.
Weitere Informationen zu maßgeblichen Änderungen finden Sie hier.
Zum Anzeigen einer maßgeblichen Änderung reichen Sie bitte einen Änderungsantrag ein. Dieser ist kostenpflichtig und kann bequem über das Kundenportal gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Änderungsantrag die Laufzeit eines Zertifikats nicht verlängert.
