Ja, bei einer Re-Präqualifizierung müssen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB alle Nachweise erneut vollumfänglich eingereicht und von der Präqualifizierungsstelle evaluiert werden.
Die Fotodokumentation muss die aktuelle Geschäftsausstattung zeigen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Nachweise aus anderen Verfahren dürfen nicht zur Evaluation des neuen Verfahrens berücksichtigt werden.
