Ja, denn die fachliche Leitung muss nicht immer persönlich vor Ort sein, es sei denn, andere berufsrechtliche Regelungen schreiben dies vor. Dies bedeutet, dass eine fachliche Leitung für mehrere Betriebstätten benannt werden kann, sofern berufsrechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Können in einer Betriebsstätte zwei fachliche Leitungen für einen Versorgungsbereich benannt werden? #
Grundsätzlich können mehrere fachliche Leitungen für einen Versorgungsbereich benannt werden. Die in den Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V definierten Anforderungen müssen allerdings von allen benannten Personen für die Versorgungsbereiche, für die sie jeweils benannt wurden, erfüllt werden.
Weiterführende Informationen zum Präqualifizierungsablauf finden Sie hier.
