Die Präqualifizierung ist stets auf den Inhaber/Geschäftsführer UND die Betriebsstätte bezogen.
Wenn der Inhaber einer Betriebsstätte wechselt, kann ein Vertrag aus wichtigem, außerordentlichem Grund gekündigt werden. Das gleiche gilt bei der Schließung einer Betriebsstätte.
Wie wird die bestehende Präqualifizierung gekündigt? #
Zum Abschluss des Verfahrens ist ein entsprechender Nachweis (z. B. eine Gewerbeabmeldung) des ehemaligen Inhabers erforderlich. Sobald der offizielle Nachweis vorliegt und geprüft wurde, wird die Präqualifizierung entzogen.
Der Leistungserbringer sowie der GKV-Spitzenverband werden darüber informiert.
Bitte beachten Sie, dass die Kündigung ein entgeltpflichtiger Vorgang ist.
Wie erhält der neue Inhaber eine Präqualifizierung? #
Der neue Inhaber stellt einen Erstantrag im Kundenportal und reicht alle erforderlichen Nachweise ein. Die Präqualifizierung kann ausgestellt werden, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen und die Konformität mit den aktuellen Vorgaben schriftlich festgestellt wurde. Die Gültigkeit der Präqualifizierung beträgt 5 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass ein Inhaberwechsel ab sofort nicht mehr per Änderungsantrag angezeigt werden kann. Eine Übergabe mit verkürzter Laufzeit ist ausgeschlossen.
Fazit: Inhaberwechsel frühzeitig planen #
Ein Inhaberwechsel erfordert zwingend die Kündigung der bestehenden Präqualifizierung und die Neubeantragung durch den neuen Inhaber. Damit der Übergang reibungslos verläuft und keine Versorgungslücken entstehen, sollten alle Schritte frühzeitig vorbereitet und der Erstantrag vollständig über das Kundenportal eingereicht werden.
Unser Kundenleitfaden unterstützt Sie bei der Nutzung des neuen Kundenportals.
Weitere Informationen finden Sie unter Präqualifizierung und Preise oder in den FAQs.
