Was ist die Überwachung? #
Die Konformitätsbestätigung (Überwachung) ist ein Verfahren, das durch die Präqualifizierungsstelle angefordert wird. Eine gültige Präqualifizierung muss gemäß der Norm EN ISO/IEC 17065:2013 innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates von 5 Jahren turnusmäßig zweimal überwacht werden (nach ca. 20 und ca. 40 Monaten – jeweils ausgehend vom Beginn der Präqualifizierung). Die Überwachung ist als gesetzliche Vorgabe ein Verfahren, dass die Konformität der von Ihnen eingereichten Dokumente noch einmal bestätigt. Überwachungen sind mit Anforderung entgeltpflichtig.
In welchem Abstand finden Überwachungen statt? #
Überwachungen sind zwingender Bestandteil des Verfahrens. Innerhalb des maximal 5-jährigen Gültigkeitszeitraums einer Zertifizierung müssen regelmäßig Überwachungen zur Aufrechterhaltung der Präqualifizierung durchgeführt werden. Die beiden Überwachungen finden in der Regel nach etwa 20 und 40 Monaten statt. Dazu werden Sie von uns frühzeitig benachrichtigt, i. d. R. 2 – 3 Monate vor Konformitätsbestätigung. Zusätzlich können anlassbedingte Überwachungen veranlasst werden.
Welche Nachweise werden in einer Überwachung überprüft? #
In der Überwachung wird jeweils nur eine Auswahl der Nachweise überprüft.
Wie wird eine Überwachung bearbeitet? #
Rufen Sie die angeforderte Überwachung direkt in Ihren Online-Zugang auf und bearbeiten Sie die rot hinterlegten Felder. Das unterschriebene Formular der Überwachung muss innerhalb der gewährten Einreichfrist eingereicht werden.
Sollte in dieser Überprüfung festgestellt werden, dass sich etwas geändert hat, stellen Sie bitte einen Änderungsantrag. Diesen können Sie innerhalb der Bearbeitung der Überwachung erzeugen. Die bereits angeforderte Überwachung wird zurückgezogen bis das Zertifikat für den Änderungsantrag ausgestellt werden kann. Nachdem der Inhalt der Zertifizierung für die restliche Laufzeit der Zertifizierung angepasst wurde, wird die Überwachung für diese Betriebsstätte erneut angefordert.
