Eine Fristverlängerung zur Nachreichung von Nachweisen kann formlos schriftlich unter Angabe der Betriebsstätte und des aktuellen Aktenzeichens eingereicht werden. Die Frist wird um maximal 4 Wochen verlängert. Innerhalb einer Überwachung kann ein Antrag auf Fristverlängerung einmalig gestellt werden, in anderen Verfahren ist es möglich, den Antrag mehrfach zu stellen.
Fristverlängerungen müssen gemäß der Zertifizierungsvereinbarung schriftlich beantragt werden. Die Fristverlängerung wird Bestandteil der Verfahrensakte.
Nutzen Sie hierfür eine der folgenden Möglichkeiten:
- senden Sie eine E-Mail an fristverlaengerung@afp-da.de
- nutzen Sie unser Kontaktformular
- verwenden Sie die Fristverlängerung, die in unserer Rückantwort enthalten ist.
