Eine Fristverlängerung im Rahmen der Präqualifizierung können Sie direkt online über das Kundenportal beantragen. Nutzen Sie hierfür im laufenden Verfahren den Button „Fristverlängerung“ unter dem Menüpunkt „Anträge/Verfahren“.
Durch die Beantragung kann die Frist zur Einreichung der erforderlichen Nachweise um 4 Wochen verlängert werden, sofern die Verlängerung durch die AfPQ freigegeben wird.
Innerhalb der Frist können Sie somit zusätzliche Zeit für die Nachreichung fehlender Unterlagen erhalten. Bei Erst-Präqualifizierung, Re-Präqualifizierung und Änderungsanträgen ist eine Fristverlängerung auch mehrfach möglich. Im Rahmen von Überwachungsverfahren kann die Verlängerung hingegen einmalig pro Verfahren beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen in der Regel erst nach Ablauf der verlängerten Frist erfolgt. Dadurch kann sich die Dauer des gesamten Verfahrens sowie die abschließende Zertifizierung entsprechend verlängern.
Weitere Informationen zu den Fristen für die Bearbeitung Ihres Antrags können Sie im Zertifizierungsprogramm unter Downloads nachlesen.
