Der Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen. Die Agentur für Präqualifizierung (AfPQ) informiert ihre Bestandskunden als freiwillige Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats.
Eventuelle Nachforderungen der AfPQ aufgrund fehlender oder unzureichender Nachweise sowie vom Leistungserbringer beantragte Fristverlängerungen sollten bei der Antragsplanung berücksichtigt werden. Reichen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig und vollständig ein, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
Die Zertifizierung wird mit dem Datum der abschließenden Prüfung bestätigt und erteilt; eine Rück- oder Vordatierung des Zertifikats ist nicht möglich. Wird der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, droht eine Versorgungslücke.
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