Präqualifizierungsverfahren
Welche Vorteile bietet die Präqualifizierung für Leistungserbringer?
Last Updated: 28. November 2025Gemäß § 126 Abs. 1 Satz 1 SGB V dürfen Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1 und 3 SGB V abgegeben werden. Vertragspartner der Krankenkassen können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Nach § 126 Abs....
In welchem Abstand finden Überwachungen statt?
Last Updated: 27. November 2025Ihre gültige Präqualifizierung muss gemäß der Norm EN ISO/IEC 17065:2013 innerhalb der Gültigkeitsdauer des Zertifikates von 5 Jahren turnusmäßig zweimal überwacht werden (nach ca. 20 und ca. 40 Monaten – jeweils ausgehend vom Beginn der Präqualifizierung).
Warum kann ich eine Überwachung nicht selbst beantragen?
Last Updated: 27. November 2025Die Konformitätsbestätigung (Überwachung) ist ein Verfahren, das durch die Präqualifizierungsstelle angefordert wird. Ihre gültige Präqualifizierung muss gemäß der Norm EN ISO/IEC 17065:2013 innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer turnusmäßig zweimal überwacht werden (nach ca. 20 und ca. 40 Monaten – jeweils ausgehend vom Beginn der Präqualifizierung). Die Überwachung ist kein klassischer Antrag, sondern dient dazu, die Konformität...
Wie kann ein neuer Versorgungsbereich bei einer gültigen Präqualifizierung ergänzt werden?
Last Updated: 26. November 2025Neue Versorgungsbereiche können Sie über einen Änderungsantrag ergänzen. Bitte rufen Sie dazu Ihren Account auf und wählen Sie bei der Antragsart „Änderungsantrag“ aus.
Müssen bei der Re-Präqualifizierung alle Nachweise erneut eingereicht werden?
Last Updated: 26. November 2025Ja, bei der Re-Präqualifizierung müssen Sie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB alle Nachweise erneut vollumfänglich erbringen. Die Fotodokumentation muss die aktuelle Geschäftsausstattung zeigen und darf nicht älter als 3 Monate sein.
Welche Fristen muss ich bei einer Re-Präqualifizierung beachten, um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen?
Last Updated: 26. November 2025Der Antrag auf Re-Präqualifizierung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Präqualifizierung vorliegen. Die Agentur für Präqualifizierung GmbH informiert ihre Bestandskunden als freiwillige Serviceleistung rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats. Eventuell notwendige Nachforderungen von fehlenden oder unzureichenden Nachweisen durch die Agentur für Präqualifizierung GmbH oder eine Fristverlängerung durch den Leistungserbringer sind bei den Fristen und der Einreichung...
Wechsel des Filialleiters in Apotheken – grundsätzlich keine maßgebliche Änderung!
Last Updated: 26. November 2025Der Wechsel des Filialleiters in Apotheken ist keine anzeigepflichtige maßgebliche Änderung für das Präqualifizierungszertifikat, sofern es sich nicht um den fachlichen Leiter für Versorgungsbereiche handelt. Die GKV-Empfehlungen sprechen von einer maßgeblichen Änderung, wenn ein „Wechsel des fachlichen Leiters bzw. der für die Leistungserbringung verantwortliche Person“ erfolgt.
Fristverlängerungen formlos schriftlich beantragen
Last Updated: 26. November 2025Eine Fristverlängerung kann formlos per E-Mail unter fristverlaengerung@afp-da.de eingereicht werden. Fristverlängerungen müssen gemäß der Zertifizierungsvereinbarung schriftlich beantragt werden. Die Fristverlängerung wird Bestandteil der Verfahrensakte.
