Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Foto(s): des Heißluftgerätes (Haarfön ungeeignet)
- Angabe der Typbezeichnung
- Angabe der Seriennummer
Sofern die Gerätschaften nicht bzw. nicht mehr über eine vom Hersteller vergebene Seriennummer verfügen, wird vom Leistungserbringer jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben und das Gerät entsprechend gekennzeichnet.
