Für die Präqualifizierung von Hausnotrufsystemen ist eine schriftliche Selbstverpflichtung (Eigenerklärung) einzureichen, in der die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Hausnotrufzentrale bei Stromausfällen beschrieben wird.
Diese Erklärung muss enthalten:
- Darstellung der eingesetzten Maßnahmen zur Ausfallsicherung (z. B. Notstromversorgung, technische Redundanzen)
- Rechtsgültige Unterschrift
- Aktuelles Datum
Die Eigenerklärung dient als Nachweis, dass die Hausnotrufzentrale auch im Falle eines Stromausfalls zuverlässig betrieben werden kann.
Die Eigenerklärung muss immer eine Selbstverpflichtung und eine individuelle Beschreibung des Verfahrens (was wird gemacht) und der Maßnahmen (wie wird es gemacht) enthalten.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Weiterführende Informationen zum Thema Hausnotruf finden Sie auf der Seite des GKV‑Spitzenverbandes.
