Transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort-Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen) [Details können versorgungs- / auftragsbezogen in den Verträgen geregelt werden.]
Zur Angabe ist eine schriftliche Eigenerklärung notwendig.
Bitte beachten Sie hierzu im Formular die Ausfüllhilfe für Transportables, ausreichendes Produktsortiment (Pflegeheime).
Die Eigenerklärung muss immer eine Selbstverpflichtung und eine individuelle Beschreibung des Verfahrens (was wird gemacht) und der Maßnahmen (wie wird es gemacht) enthalten.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
