Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich der Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen) [Details können versorgungs- / auftragsbezogen in den Verträgen geregelt werden].
Zur Angabe ist eine schriftliche Eigenerklärung notwendig.
Bitte beachten Sie hierzu im Formular die Ausfüllhilfe für Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich (Pflegeheime).
Die Eigenerklärung muss immer eine Selbstverpflichtung und eine individuelle Beschreibung des Verfahrens (was wird gemacht) und der Maßnahmen (wie wird es gemacht) enthalten.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
