Fotonachweis/e des Raums mit Sitzmöglichkeit oder Liege sind erforderlich.
Raum außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte #
Befinden sich die Räume direkt nebenan und sind sie ohne weiteres erreichbar, kann dies u. U. akzeptiert werden. Das Nutzungsrecht muss vertraglich geregelt sein. Die Gegebenheiten sollten von der Präqualifizierungsstelle vor Ort durch eine Begehung geprüft werden. Räume, die „zwei Straßen weiter“ entfernt sind, werden den Anforderungen nicht gerecht.
Sichtfenster in der Tür dieses Raums #
Die akustische und optische Abgrenzung des Bereichs oder Raums zur Beratung und Anpassung dient dem Schutz der Intimsphäre der Versicherten und einer ungestörten Beratung. Ein Blick von außen in den Anpassbereich /-raum ist daher zu verhindern. Eine optische Abgrenzung für den Bereich oder Raum zur Beratung und Anpassung ist auch dann gegeben, wenn in der Tür zu diesem Bereich / Raum ein Sichtfenster eingelassen ist. Allerdings muss dieses Sichtfenster über eine blickdichte/n Gardine, Vorhang oder Jalousie verfügen.
Raum mit Stuhl #
Die akustische und optische Abgrenzung muss auf dem Foto nachgewiesen werden (alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine, Vorhang oder Jalousie verfügen). Schwingstühle, Campingstühle, Klappstühle, Bürostühle mit Rollen sind ungeeignet.
Beispiel Fotonachweis:

Raum mit Liege #
Die akustische und optische Abgrenzung muss auf den Fotos nachgewiesen werden (alle Türen, Fenster und Glasflächen müssen durchgehend blickdicht sein, z. B. über eine Gardine/Vorhang oder Jalousie verfügen).
Betten, Sofas, Gartenliegen u. ä. sind für die Patientenversorgung ungeeignet, da unter anderem die hygienischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Gemäß den Vorschriften des GKV-SV müssen Liegen folgende Anforderungen erfüllen:
- Person mit durchschnittlicher Größe muss sich vollständig auf die Liege legen können
- Ergonomisch angemessene Arbeitshöhe muss gewährleistet sein
- Liege muss mindestens von zwei Seiten erreichbar sein
Beispiel Fotonachweis:

