Zur Angabe ist eine schriftliche Eigenerklärung notwendig. Die Eigenerklärung muss immer eine Selbstverpflichtung und eine individuelle Beschreibung des Verfahrens (was wird gemacht) und der Maßnahmen (wie wird es gemacht) enthalten.
Diese Eigenerklärung ist mit Beantragung der entsprechenden Versorgungsbereiche erforderlich, unabhängig davon, ob Sie aktuell Leihgeräte in Ihrem Betrieb anbieten oder nicht.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift des Betriebsinhabers zu versehen.
Ausfüllhilfe für Sicherstellung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigung und Desinfektion (Wiederaufbereitung):

