Zur Angabe ist eine schriftliche Eigenerklärung notwendig.
Bitte beachten Sie hierzu im Antrag die Ausfüllhilfe für Gewährleistung der Einhaltung des Datenschutzes (Pflegeheime).
Die Eigenerklärung muss immer eine Selbstverpflichtung und eine individuelle Beschreibung des Verfahrens (was wird gemacht) und der Maßnahmen (wie wird es gemacht) enthalten.
Alle separat eingereichten Schriftstücke außerhalb des Antragsformulars sind mit Datum und Unterschrift zu versehen.
