Wenn Sie diese Leistung „Hausnotruf“ als Hilfsmittel mit den gesetzlichen Kassen abgeben wollen, kann dies über 2 Versorgungsbereiche abgerechnet werden.
Man unterscheidet zwischen:
19B – Krankenpflegeartikel
– Produkte zur Hygiene im Bett
– Waschsysteme
– Lagerungsrollen
– Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
– Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität
– Hausnotrufgeräte
19C – Hausnotrufsysteme.
Den Versorgungsbereich 19B und 19C kann man mit folgenden Berufsgruppen als fachlichen Leiter abrechnen.
Für den VB 19C werden besondere Nachweise erfordert:
– Hausnotrufzentrale mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal
– Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Hausnotrufzentrale bei Stromausfällen
