Pflegeheime müssen im Rahmen der Präqualifizierung bestimmte räumliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Anforderungen sind nachfolgend zusammengefasst:
Anforderung: Verkaufs‑ bzw. Empfangsbereich
Pflegeheime verfügen in der Regel über einen Empfangsbereich, eine Rezeption oder Lobby.
Wenn dort (Pflege‑)Personal erreichbar oder kurzfristig herbeirufbar ist, kann dieser Bereich die Anforderungen erfüllen.
Anforderung: Akustisch und optisch abgegrenzter Bereich mit Sitzgelegenheit
Pflegeheime verfügen üblicherweise über Therapie‑ oder Untersuchungsräume, die als Anpassbereich genutzt werden können.
Auch ein Stations‑ oder Dienstzimmer kann anerkannt werden, sofern:
- die Intimsphäre gewährleistet ist,
- ein ungestörtes Beratungsgespräch möglich ist
- und kein unkontrolliertes Betreten durch weiteres Personal erfolgt.
Ausfüllhilfe für Pflegeheime – Allgemeine Voraussetzungen
- Firmendaten (Homecare)
- Fachlicher Leiter (GKA)
Die Berufsgruppe GKA entspricht einer Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Altenpfleger/-in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Pflegefachfrau/-mann (frühere Bezeichnungen: Krankenschwester / Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger) - Versorgungsbereiche
15A10 – Inkontinenzhilfen (außer elektronische Messsysteme der Beckenbodenmuskelaktivität) - Erklärungen des Antragstellers (gemäß Antragsformular)
- Unterschriften des fachlichen Leiters und Geschäftsführers
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
