Für Mitarbeitende im Sanitätsfachhandel gelten folgende Anforderungen an die berufliche Qualifikation:
- Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im einschlägigen Fachhandel
oder - Fachverkäufer/in im Sanitätsfachhandel
Erforderliche Nachweise:
- Berufsnachweis und Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung zum Nachweis der 3-jährigen Berufserfahrung im betreffenden Versorgungsbereich
oder - Zeugnis mit Tätigkeitsbeschreibung als Nachweis für mind. fünf Jahre Berufspraxis im betreffenden Versorgungsbereich im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
