Für die Präqualifizierung müssen Orthopädietechniker geeignete Qualifikationsnachweise einreichen.
Dazu gehören:
- Handwerksrolleneintrag
oder - Berufsurkunde über die Meisterqualifikation
oder - Ausnahmebewilligung gemäß § 8 HwO
Hinweis:
Der Weiterbildungsnachweis „Fachpfleger/Fachpflegerin für Stoma-, Inkontinenz- und Wundversorgung“ nach den Richtlinien des ECET bzw. der Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde (FgSKW) oder „Pflegeexperte Stoma, Inkontinenz und Wunde“ sowie „Pflegeexperte Stoma, Kontinenz und Wunde“ muss nicht Orthopädietechnikern (OT/OTM) erbracht werden.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
