Für die Berufsgruppen Hörgeräteakustikermeister/in und Hörakustikermeister/in ist folgender Qualifikationsnachweis erforderlich:
- Handwerksrolleneintrag
oder
- Berufsurkunde über die Meisterqualifikation
Hinweis:
Für den Bereich Hörakustik ist eine Betriebsbegehung vor Ort verpflichtend. Die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen werden direkt in der Betriebsstätte geprüft.
Weitere Informationen zum Thema Betriebsbegehung finden Sie hier und in den FAQ.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
