Für die Präqualifizierung von Apothekern gemäß § 126 SGB V müssen geeignete Qualifikationsnachweise eingereicht werden.
Dazu gehören:
- Apothekenbetriebserlaubnis (nur für Apothekeninhaber)
- Approbationsurkunde als Apotheker/in
oder
Nachweis über ein abgeschlossenes pharmazeutisches Studium (fachliche Leitung)
Hinweis:
Zusätzliche, branchenspezifische Anforderungen sowie weitere benötigte Unterlagen finden Sie direkt im Antragsformular.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
