Wie ist der Nachweis für eine gleichwertige Qualifikation zu erbringen? #
Eine gleichwertige Qualifikation ist vom Leistungserbringer nachzuweisen. Dazu wird die eigene berufliche Qualifikation einer für den jeweiligen Versorgungsbereich geeigneten Qualifikation gegenübergestellt. Entscheidend sind die Ausbildungsinhalte; eine Gleichwertigkeit liegt nur vor, wenn diese inhaltlich übereinstimmen. Diese Gegenüberstellung der beruflichen Qualifikationen ist schriftlich bei der Agentur für Präqualifizierung GmbH einzureichen.
Auf dieser Grundlage prüft die Agentur für Präqualifizierung GmbH die gleichwertige Qualifikation.
Warum ist der fachliche Leiter unter „gleichwertige Qualifikation“ einzutragen und nicht in der Liste der Berufsgruppen zu finden? #
Sollten Sie Ihre Berufsgruppe nicht finden können, ist Ihre Berufsgruppe für die von Ihnen ausgewählten Versorgungsbereiche nicht zulässig.
Wo kann geprüft werden, ob eine Berufsgruppe oder vorhandene Berufserfahrung die Anforderungen für eine Präqualifizierung erfüllt? #
Im aktuellen Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes finden Sie alle Versorgungsbereiche sowie die jeweils zugelassenen Berufsgruppen.
Können in einer Betriebsstätte verschiedene fachliche Leiter eingesetzt werden? #
Ja, für jeden Versorgungsbereich kann theoretisch ein anderer fachlicher Leiter eingesetzt werden. Wichtig ist, dass der fachliche Leiter die Voraussetzung für den jeweiligen Versorgungsbereich erfüllt. Die Voraussetzungen sind im GKV-SV -Kriterienkatalog nachzulesen.
