Informatik B. Eng. mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel für die Versorgungsbereiche 07B, 07C und 25F.
Informatik B. Eng. mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel für den VB 16A.
Nachweise: Urkunde B. Eng. und Nachweis einer mindestens zweijährigen bzw. dreijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs/Fachhandels, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
