Voraussetzungen sind: Kauffrau/-mann im Einzelhandel mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder Fachverkäufer/in Sanitätsfachhandel oder ohne einschlägige Berufsausbildung mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe oder Fachberater/in im Sanitätshaus (HWK) mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel.
Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung als Fachberater/in im Sanitätshaus (HWK) und über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder ohne einschlägige Berufsausbildung mit Nachweis über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich (z. B. Fachhandel, Apotheke).
Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs vorgelegt werden.
