Voraussetzungen für: Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (frühere Bezeichnungen: Krankenschwester / Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger).
Der Nachweis der Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung muss vorgelegt werden.
