Voraussetzungen: Dipl.-Ing. Augenoptik (aus Zulassungsempfehlung 1991), die Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Für den VB 07C muss darüber hinaus eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich nachgewiesen werden.
