Voraussetzungen: Informatikkauffrau/-mann mit mind. dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel, Kauffrau/Kaufmann für Digitalisierungsmanagement mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel.
Nachweise: Die Berufsurkunde über die geschlossene Ausbildung und der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel muss nachgewiesen werden. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs / Fachhandels, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
