Voraussetzungen sind für Heilerziehungspfleger/-in eine zusätzliche, mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis im Fachhandel. Die Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und der Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel muss nachgewiesen werden. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes / Fachhandels, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
