Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur zertifizierten Epithetikerin bzw. zum zertifizierten Epithetiker nach dem Curriculum des DBVE oder des I.A.S.P.E. sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Nachweis:
- Urkunde bzw. Zertifikat über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur zertifizierten Epithetikerin bzw. zum zertifizierten Epithetiker
- Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis
zusätzliche Nachweise für den Versorgungsbereich 36B:
- erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung „Augenprothesen aus Kunststoff“ des DBVE
- mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Herstellung und Anpassung von Kunststoffaugen
Informationen zu den berufsrechtlichen Voraussetzungen für Ocularisten finden sie hier.
Hinweis: Als Nachweis der Berufspraxis können Arbeitszeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen anerkannt werden, sofern Art und Dauer der einschlägigen Tätigkeit nachvollziehbar dokumentiert sind.
