Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur Qualifizierung für den Versorgungsbereich Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Produktgruppe 14) sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe.
Nachweis:
- Nachweis über die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen der Fortbildung „Qualifizierung des fachlichen Leiters für den Versorgungsbereich Inhalations- und Atemtherapiegeräte (Produktgruppe 14)“
- Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe
Hinweis: Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis von spezialisierten Personen für Inhalations- und Atemtherapiegeräte (SPIA) können Arbeitszeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs bzw. Fachhandels anerkannt werden, in dem die Berufspraxis erworben wurde. Die Ausstellung solcher Zeugnisse bzw. Bestätigungen muss durch Dritte erfolgen. Dies gilt nicht nur für Betriebsinhaber, sondern auch für Geschäftsführende.
