Voraussetzung: Berufsurkunde über die abgeschlossene Berufsausbildung als Notfallsanitäter/-in, Führungszeugnis Belegart OE, ärztliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung, Nachweis Sprachkenntnisse (mind. Stufe B2)
Nachweis: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
