Logopäde/Logopädin mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel
Nachweise: Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes/Fachhandels, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
