Kommunikationstechnik B. Eng. mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel
Nachweise: Urkunde B. Eng. und Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs/Fachgeschäfts, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
