Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium der Orthobionik (B.Sc.)
Nachweis: Urkunde Orthobionik (B.Sc.) oder Bachelorzeugnis
Hinweis: Der Abschluss „Orthobionik (B.Sc.)“ qualifiziert für Tätigkeiten im Bereich der Orthopädietechnik. Für die eigenverantwortliche Patientenversorgung können je nach berufsrechtlicher Anforderung zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Die HAWK weist darauf hin, dass für die berufsrechtliche Zulassung zur eigenständigen Versorgung mit Prothesen und Orthesen ergänzend eine Prüfung vor dem Meisterprüfungsausschuss abgelegt werden kann.
