Voraussetzung: Zahntechnikermeister / Zahntechnikermeisterin mit Zusatzausbildung „Kiefermuskel-Trainer“ der DGZTS.
Nachweise:
- Berufsurkunde über die Meisterqualifikation
- Nachweis Zusatzausbildung „Kiefermuskel-Trainer“ der DGZTS
Präzisierung der Formulierungen zur Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung:
Sofern die zuständige Handwerkskammer in einem Betrieb des Gesundheitshandwerks die Vakanz der fachlichen Leitung akzeptiert und schriftlich bestätigt, ist dies von der jeweiligen Präqualifizierungsstelle anzuerkennen.
