Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung bzw. Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung in den Bereichen Orientierung und Mobilität (O&M) und/oder Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF). Die Ausbildung erfolgt in der Regel an spezialisierten Ausbildungseinrichtungen.
Nachweis:
- Abschlussurkunde bzw. Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Ausbildung/Weiterbildung zur Rehabilitationsfachkraft für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung
- Nachweis der Qualifikation im Bereich Orientierung und Mobilität (O&M) und/oder Lebenspraktische Fähigkeiten (LPF)
Hinweis: Qualifikationsnachweise für Rehabilitationslehrer für Blinde und Sehbehinderte (RBS) können insbesondere von anerkannten Ausbildungseinrichtungen wie der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) oder dem Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) ausgestellt werden.
