Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum Reha-Fachberater bzw. zur Reha-Fachberaterin sowie eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe.
Nachweis:
- Nachweis über die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen der Fortbildung „Reha-Fachberater/-in“
- Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe
Hinweis: Als Nachweis für Reha-Fachberater (BUFA/EGROH) der einschlägigen Berufspraxis können Arbeitszeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs bzw. Fachgeschäfts anerkannt werden, in dem die Berufspraxis erworben wurde. Die Ausstellung solcher Zeugnisse bzw. Bestätigungen muss durch Dritte erfolgen. Dies gilt nicht nur für Betriebsinhaber, sondern auch für Geschäftsführende.
