Voraussetzung: Physiotherapeut / Physiotherapeutin (für den VB 16A mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe)
Nachweis: Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung. Für VB 16A darüber hinaus Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel.
Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis des Physiotherapeuten können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes / Fachhandels, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden. Die Ausstellung solcher Zeugnisse bzw. Bestätigungen muss durch Dritte erfolgen. Dies gilt nicht nur für Betriebsinhaber, sondern auch für Geschäftsführende.
