Voraussetzung: Pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe.
Nachweis: Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung und Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich (z. B. Fachhandel, Apotheke).
Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis für Pharmazeutisch Technische Assistenten (PTA) können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes / Fachhandels, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden. Die Ausstellung solcher Zeugnisse bzw. Bestätigungen muss durch Dritte erfolgen. Dies gilt nicht nur für Betriebsinhaber, sondern auch für Geschäftsführende.
