Voraussetzungen: eine mindestens zweijährige Weiterbildung zur Technikerin/zum Techniker Fachrichtung Medizintechniker oder mindestens einen Bachelor-Abschluss im Bereich Medizintechnik
Für den VB 16A mit mindestens zweijähriger einschlägiger Berufserfahrung im Fachhandel. Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung oder Urkunde über den Bachelor-Abschluss.
Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs/Fachhandels, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden. Die Ausstellung solcher Zeugnisse bzw. Bestätigungen muss durch Dritte erfolgen. Dies gilt nicht nur für Betriebsinhaber, sondern auch für Geschäftsführende.
