Voraussetzung: Dipl.-Ing./-in für Orthopädie- und Rehatechnik, Nachweis des Diploms.
Darüber hinaus muss für den VB 16A eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich nachgewiesen werden.
Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebs/Fachhandels, in dem die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
