Für Rehabilitationslehrer gelten im Präqualifizierungsverfahren folgende Anforderungen:
Qualifikationsnachweise (fachliche Leitung)
Es sind die berufsrechtlich relevanten Nachweise einzureichen, z. B.:
- Meister‑ oder Handwerksrolleneintragung
- Gesellenbrief
- Erlaubnis zum Führen der staatlich anerkannten Berufsbezeichnung oder vergleichbare Nachweise
Anwesenheitspflicht der fachlichen Leitung
Akzeptiert die zuständige Handwerkskammer schriftlich eine vorübergehende Vakanz der fachlichen Leitung, wird diese Bestätigung von der Präqualifizierungsstelle anerkannt.
Nachweis der einschlägigen Berufspraxis
Wenn für die fachliche Leitung Berufspraxis erforderlich ist, muss diese nachgewiesen werden, z. B. durch:
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitgeberbestätigungen
Diese Nachweise müssen durch Dritte ausgestellt sein. Das gilt für alle Rollen, einschließlich Betriebsinhaberinnen, Betriebsinhaber und Geschäftsführende.
Berufsrechtliche Voraussetzungen
Es ist einer der folgenden Nachweise einzureichen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in ein Berufsregister des Firmensitzes
- Eigenerklärung mit rechtsgültiger Unterschrift und aktuellem Datum
für Betriebe…- ohne Eintragungspflicht
oder
- Bestätigung über Zugehörigkeit zu freien Berufen durch das Finanzamt / Kopie des Steuerbescheids (keine Gewerbesteuer)
Betriebshaftpflichtversicherung
Es muss eine gültige Versicherung vorliegen, die:
- Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden abdeckt
- den Risikoort erkennen lässt
- nicht älter als 12 Monate ist
- als Kopie einer aktuellen Versicherungsbestätigung eingereicht wird
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
