Für Augenoptik‑Betriebe ist im Rahmen der Präqualifizierung eine Betriebsbegehung erforderlich.
Dabei werden insbesondere:
- Beratungs‑ und Anpassräume
- technische Ausstattung
- Raumaufteilung und Diskretionsmöglichkeiten
vor Ort geprüft und dokumentiert.
Weitere Informationen zum Thema Betriebsbegehung finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln und Produktgruppen stehen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV‑Spitzenverbandes zur Verfügung.
