Ergotherapeuten müssen eine Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung nachweisen.
Für den VB 16A muss darüber hinaus der Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis im Fachhandel nachgewiesen werden. Als Nachweis der einschlägigen Berufspraxis können Zeugnisse oder andere Bestätigungen mit Tätigkeitsbeschreibungen des Betriebes / Fachhandels, in denen die Berufspraxis erworben wurde, anerkannt werden.
