Die berufsrechtlichen Voraussetzungen bestehen für Augenoptikermeister (AOM) zum VB 07C aus folgenden Nachweisen:
Handwerksrolleneintrag bzw. Berufsurkunde über die Meisterqualifikation
Für den VB 07C muss darüber hinaus eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis in der Hilfsmittelabgabe und -versorgung im betreffenden Versorgungsbereich nachgewiesen werden.
